Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden. Dieser Zuschuss steht in keinem Zusammenhang mit den bisherigen Zuschüssen und ist eigenständig zu betrachten. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gewährung gelistet. Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie unter www.land-oberösterreich.gv.at/heizkostenzuschuss
Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.
1. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro
2. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf das im Antrag bekanntgegebene Konto.