Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt30,00 € für jeden sonstigen Hund

Gemäß § 11 Abs. 1 des Oö. Hundehaltegesetz 2002 wird die Hundeabgabe für das Haushaltsjahr eingehoben und vom Gemeinderat mittels Hundeabgabenordnung festgesetzt. Für das Halten von Hunden einschließlich von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind, wird eine Hundeabgabe eingehoben.

Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) erhoben und beträgt

  • für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund € 20,00
  • für jeden sonstigen Hund, je Hund € 30,00

Abgabenschuldner ist der Hundehalter. Die Hundeabgabe ist erstmals innerhalb von zwei Wochen ab Anmeldung und in der Folge dann jährlich bis zum 31. März zu bezahlen. Die Abgabe ist eine Jahresgebühr, auch wenn der Hund nicht das ganze Jahr gehalten wird.

Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.

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