Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt4,70 € pro m³ Wasserverbrauch

Kanalbenützungsgebühren
 (inkl. 10 % Umsatzsteuer)
 

Die Eigentümer der an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

1. Die Kanalbenützungsgebühr beträgt € 4,700 pro m³ verbrauchtem Wasser. Die Wassermenge ist mit einem geeichten Wasserzähler zu messen.

2. Bei Wohngebäuden, bei denen die verbrauchte abwasserrelevante Wassermenge nicht mittels geeichten Wasserzählern gemessen wird, berechnet sich die jährliche Kanalbenützungsgebühr nach dem Wasserverbrauch von 45 m³ pro gemeldete Person. Für diese Form der Abrechnung der Kanalgebühren ist beim Gemeindeamt ein begründeter Antrag (hoher Aufwand für den Einbau eines Wasserzählers, Erfordernis des Einbaues mehrerer Wasserzähler zur Wassermengenbestimmung, Trennung bei Landwirtschaften u. dgl.) zu stellen.

3. Bei Personen, die nicht ganzjährig in der Gemeinde gemeldet sind, ist die Gebühr zu aliquotieren. Die Gebühr ermäßigt sich für gemeldete, auf Grund Studiums, Berufstätigkeit u. dgl. im Jahresmittel überwiegend auswärts wohnende Haushaltsangehörige auf Antrag um max. 50 %. Entsprechende Nachweise sind jährlich zu erbringen.

4. Wird Wasser für Verbraucher (Klosett, Waschmaschine, etc.) zB von einer Regenauffangwanne in die Kanalanlage eingeleitet, ist dies der Gemeindeverwaltung anzuzeigen und die gleiche Gebühr wie in § 5 Abs. 1 durch eine geeichte Messvorrichtung festzustellen und zu entrichten.

5. Sollen Schwimmbadwässer in die Kanalisation eingeleitet werden, so ist dies der Gemeindeverwaltung anzuzeigen und muss von dieser genehmigt werden. Schwimmbadwässer sind in einer Pauschalierung nach § 5 Abs. 2 nicht enthalten und nach § 5 Abs. 1 zu verrechnen.

6. Ein Wechsel der Abrechnungsart gemäß § 5 Abs.1 oder 2 ist nur jährlich möglich und muss bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres beim Gemeindeamt Manning beantragt werden.

7. Die jährliche Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer abgeleitet werden, beträgt je angefangene 500 m² Grundfläche € 55,00.