Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,167 € pro m³ Wasserverbrauch

Wasserbezugsgebühren
 (inkl. 10 % Umsatzsteuer)

1. Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Diese beträgt bei Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro Kubikmeter € 2,275 mindestens aber € 102,37.

2. Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte Menge zu schätzen. Bei Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres und auf etwa geänderte Verhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.

3. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt jährlich
    a) für unbebaute Grundstücke bis zu 1.000 Quadratmeter € 70,00 für je angefangene weitere 100 Quadratmeter € 0,07.
    b) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, je Quadratmeter der sich aus den behördlich genehmigten
        Bauplänen ergebenden Bemessungsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 3 und 4 € 0,24.

4. Für die Beistellung von Wasserzählern wird je Zähler eine Wasserzählergebühr eingehoben. Diese Zählergebühr beträgt jährlich für einen Wasserzähler der Nenngröße 3 m³ € 15,70 und für einen Wasserzähler der Nenngröße 7 m³ und darüber € 18,99.